Mitglied werden
Auszug aus der Vereinssatzung
§ 3 - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Verein besteht aus aktiven und Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder können alle männlichen Bürger werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, die verziehen, können die Mitgliedschaft beibehalten. Aktive Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollenden, werden Ehrenmitglieder und sind beitragsfrei.
Mitglieder die ihren Wehrdienst oder Ersatzdienst ableisten, sind für die Dauer der Dienstzeit beitragsfrei.
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft unterbrechen, müssen bei Wiederaufnahme in den Verein eine Aufnahmegebühr in Höhe des jeweiligen Beitrages bezahlen.
§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei einer Zustimmung wird die Mitgliedschft endgültig wirksam nach Zahlung des Jahresbeitrages.
§ 5 - Erlöschen der Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaft erlischt,
- durch Austritt, wenn dies dem Vorstand angezeigt wird
- wenn der Jahresbeitrag nicht entrichtet wird
- durch Ausschluss, der aus wichtigem Grund vom Vorstand beschlossen werden kann.
Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.
Hier das Formular zum Download